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Wir wehren uns mittels Sammeleinsprache
gegen die geplante Mobilfunkantenne

Beteiligung am Beschwerdeverfahren

Liebe Mitglieder der Interessensgemeinschaft IG-keine 5G Antenne in Münchenwiler

Wie Sie bereits informiert sind, hat das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland dem Bauvorhaben für den Bau einer neuen 5G Antenne in Münchenwiler einen Bauabschlag erteilt (06.02.2023).

So weit, so gut, könnte man eigentlich meinen. Doch die Swisscom hat gegen diesen Entscheid von Seite Regierungsstatthalteramt eine Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) eingereicht (29.03.2023). Die Beschwerde wird demnächst nachgereicht, wir schalten diese in den nächsten Tagen auf unserer Webseite auf.

Für uns als Einsprecher besteht nun die Möglichkeit, uns weiterhin am Beschwerdeverfahren zu beteiligen und unsere Einsprache aufrechtzuerhalten. Dazu müssen wir bis am Freitag, 28. April 2023 eine Beschwerdeantwort einreichen. Alle Dokumente finden Sie auf unserer Webseite.

Das weitere Beschwerdeverfahren ist nun kostenpflichtig. Die unterliegende Partei hat sowohl die Verfahrenskosten, wie auch die Anwaltskosten (beider Seiten) zu übernehmen. Für den nächsten Schritt bis Entscheid BVD sind Verfahrenskosten von ca. CHF 3'000 – 5'000.- fällig, welche auf alle Beteiligten solidarisch aufgeteilt werden. Parteikosten werden keine erhoben, da die Swisscom bis zum heutigen Zeitpunkt eine firmeninterne Rechtsabteilung beauftragt hat.

Wir sind der Meinung, dass wir den nächsten Schritt (bis Entscheid der Bau- und Verkehrsdirektion) ohne Anwalt erledigen können. Ab einer Beschwerde bei der übernächsten Instanz, dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern, müssten wir jedoch einen Anwalt, eine Anwältin beiziehen, welche uns dabei unterstützt, die Antenne zu verhindern.

Wir sehen unsere Chancen zum heutigen Zeitpunkt als gegeben, die geplante Antenne zu verhindern. Schliesslich haben wir von erster Instanz einen positiven Entscheid erhalten.
Chancen sind vorhanden, sofern die BVD dem Entscheid des Regierungsstatthalteramtes folgen wird.

Wir, die Initianten der IG, sind gewillt, uns nach wie vor am Beschwerdeverfahren zu beteiligen. Ihre Teilnahme ist sehr wichtig - unterstützen Sie uns dabei!


Sie haben folgende Möglichkeiten:

1. Teilnahme an der Kollektiveingabe der Beschwerde
Wir werden die Beschwerdeantwort formulieren, sobald wir die Beschwerde der Swisscom vorliegend haben. In unserer Antwort werden wir uns dabei auf die beschwerderelevanten Punkte fokussieren.
Sie stimmen mit dem Formular der Kollektivbeschwerde zu (bitte mit Originalunterschrift, eine Kopie oder Mail reicht leider nicht aus) und retournieren uns das Formular vollständig ausgefüllt mit Unterschrift bis am 26. April 2023 (Abgabe: Michel Pellet, Bodenmünziweg 3, 1797 Münchenwiler).
Ferienhalber können wir Ihnen allfällige Rückfragen erst ab der Woche vom 24. April beantworten.

2. Eine eigene Beschwerdeantwort einreichen
Sie haben die Möglichkeit, eine eigene Beschwerdeantwort einzureichen. Die notwendigen Informationen zur Beschwerdeantwort entnehmen Sie bitte der Verfügung vom 29.03.2023. Eingabe von 4 Exemplaren, Frist bis am 28. April 2023, mit Antrag, Begründung, Nennung der Beschwerdepunkte und Beilagen.

3. Keine weitere Beteiligung am Beschwerdeverfahren
Sie reagieren nicht mehr. Stillschweigen gilt als Verzicht auf die weitere Beteiligung am weiteren Verfahren. Ihre Einsprache gilt als zurückgezogen. Sie werden über das laufende Verfahren nicht mehr informiert. Ihre Emailadresse wird aus unserem Verteiler entfernt.

Mit zuversichtlichen Grüssen
Michel Pellet

 


 

Ausgangslage

Das 5G-Mobilfunknetz soll nun auch in Münchenwiler Realität werden. Die Mobilfunk-Unternehmen, insbesondere Swisscom und Sunrise, versuchen mit Hochdruck die ersten 5G-Antennen in Betrieb zu nehmen.

Vor den Sommerferien 2021 ist ein schlichtes Bauprofil auf dem Gelände der Seelandtechnik AG aufgefallen. Zuerst hat der hohen Stange niemand gross Achtung geschenkt, nach Rückfrage bei der Gemeinde war es dann klar – eine neue Mobilfunkantenne mit 5G soll gestellt werden! Im Februar 2022 wurde das Bauprojekt bei der Gemeinde eingegeben, am 24. März 2022 wurde das Baugesuch im Amtlichen «Anzeiger Region Laupen» publiziert.

Das ist nur der Auftakt, denn die neue Technologie wird alle paar hundert Meter eine Antenne erforderlich machen. Vom geplanten Antennenstandort, gemessen mit dem einspracheberechtigten Radius von ca. 644 Meter sind Wohnquartiere wie der Mülibach, der Bodenmünziweg, das Neugut in Murten aber auch Wohnhäuser am Rütirain und an der Murtenstrasse in Münchenwiler direkt betroffen.

Schweizweit gibt es Wiederstand gegen den generellen Einsatz von 5G. Es wird befürchtet, dass mit der neuen Technologie die Grenzwerte regelmässig stark überschritten werden und somit eine Gefährdung für unsere Gesundheit darstellen. Wir sind nicht generell gegen die neue Technik, doch eine neue Mobilfunkantenne in unmittelbarer Nähe zu den Wohnhäusern stufen wir als sehr kritisch ein!

Aufschlussreiche Infos können Sie dem Video (Erklärung neue 5G-Richtlinien) entnehmen.

Viele Bewohner*innen haben bereits ihren Unmut bekundet und werden sich gegen die geplante Mobilfunkantenne stellen. Jetzt dürfen wir den Mut nicht verlieren und sollten uns gegen dieses Baugesuch aktiv wehren!

Alle Personen, die im Einspracheperimeter wohnen oder arbeiten, können eine Einsprache einreichen.

Wir ermutigen Sie, gegen die geplante Mobilfunkantenne eine eigene Einsprache einzureichen. Je mehr Einsprachen mit möglichst vielen Begründungsargumenten eingehen, desto wirkungsvoller!

 

Sammeleinsprache

Falls Sie jedoch unser Vorhaben unterstützen, aber nicht selber eine Einsprache einreichen wollen, so schliessen Sie sich unserer Sammeleinsprache an.

Wir reichen eine Sammeleinsprache ein. Es wird eine Person der Interessengemeinschaft unterzeichnen, Sie werden auf der Unterschriftenliste mit Ihrem Namen, Adresse und Unterschrift mitunterzeichnen.

Zum Ablauf der Sammeleinsprache:
Füllen Sie bitte das Onlineformular für die Sammeleinsprache bis am 10. April 2022 aus. Wir werden Sie anschliessend per E-Mail kontaktieren und zwischen dem 11. und 13. April 2022 die Unterschriften einsammeln.

Vielen Dank für Ihr Mitwirken!

Video: Erklärung neue 5G-Richtlinien

In der SRF Kassenstutz Sendung vom 25. Mai 2021 wurden die neuen 5G-Richtlinien an Hand einem Baugesuch in der Gemeinde Oberwil b. Büren erklärt.

 

 

Ablauf der Einsprache – die wichtigsten Infos

  • Die Einsprachefrist von 30 Tagen bis 25. April 2022 muss zwingend eingehalten werden.
  • Einspracheberechtigt sind alle Personen über 18 Jahre, die innerhalb des Einspracheperimeters wohnen, arbeiten oder Räume mieten. Das gilt auch für Ausserkantonale (Neugut FR) und Ausländer. Der Einspracheperimeter ist unten ersichtlich.
  • Durch viele Einsprecher und Einsprachen kann der Einsprache Gewicht verliehen werden. Je mehr Einsprachen mit möglichst vielen Begründungsargumenten desto wirkungsvoller.
  • Auch Personen ausserhalb des Einspracheperimeters können eine Einsprache einreichen.
  • Die Baugesuchsunterlagen können Sie unter folgendem Link herunterladen: (es wird das BE-Login von der Steuererklärung benötigt):
    https://www.portal.ebau.apps.be.ch
  • Das Verfahren ist bis zum Entscheid des Regierungsstatthalteramts für die Einsprecher kostenlos.

 

Ablauf des Baubewilligungsverfahrens für die Mobilfunkantenne

  • Der Betreiber der Mobilfunkantenne (Swisscom) reicht die Unterlagen bei der Gemeinde ein und stellt ein Baugesuch.
  • Formelle Prüfung: die Gemeinde prüft das Baugesuch formell; das Amt für Umwelt und Energie, Abteilung Immissionsschutz prüft die technischen Angaben und die Grenzwertberechnung.
  • Öffentliche Auflage: Die Gemeinde publiziert das Baugesuch öffentlich im Anzeiger Region Laupen.
  • Es besteht die Möglichkeit innerhalb von 30 Tagen Einsprache zu erheben.
  • Der Betreiber und evtl. das Amt für Wirtschaft nehmen zu den Einsprachen Stellung.
  • Die Einsprecher können Schlussbemerkungen einreichen.
  • Das Regierungsstatthalteramt entscheidet über das Baugesuch.
  • Die unterlegene Partei kann bei der Kantonalen Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) Beschwerde gegen den Entscheid einreichen.

Einspracheperimeter

Einspracheperimeter als PDF-Dokument

Begründungen der Sammeleinsprache

Folgende Begründungen gegen die neue 5G-Mobilfunkantenne fassen wir zusammen:

1. Die Baubewilligungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt, ein Vollzug ist nicht durchführbar

Ein Baugesuch darf nur bewilligt werden, wenn die Baubewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Die Einsprache basiert mit Ausnahme des Punktes 4 - Fehlende bzw. falsche Planungsgrundlagen , Gesamtplanung und fehlende Standortevaluation den Vorlagen des Vereins Schutz vor Strahlung und Gigaherz.ch

2. Rechtsverletzungen

5G-Strahlen kann die menschliche Gesundheit ernsthaft beeinträchtigen. Diverse wissenschaftliche Studien zeigen auf, dass dauerhaft einwirkende Strahlung ungesunde Auswirkungen auf Menschen hat. Diese Studien konnten bis zum heutigen Zeitpunkt von Seite Mobilfunkbetreiber nicht widerlegt werden. Experimentelle Versuche an Menschen dürfen nur durchgeführt werden, wenn die ihr Eingeständnis dazu gegeben haben. Die Zustimmung bei den betroffenen Personen (mindestens der betroffenen Personen im Einspracheradius) wurde von Seiten der Mobilfunkbetreiberin nicht eingeholt.

3. Verletzung von Anhang 1 Ziffer 63 der NISV

Die neuen adaptiven Antennen werden wie die herkömmlichen konventionellen Antennen behandelt. Die neuen adaptiven Antennen haben jedoch ein komplett anderes Strahldiagramm. Die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) wurde nicht auf diese adaptiven Antennen hin angepasst. Mangels gesetzlicher Grundlage dürfen daher die neuen adaptiven Antennen nicht wie konventionelle Antennen beurteilt werden.

4. Fehlende bzw. falsche Planungsgrundlagen , insbesondere fehlende Gesamtplanung und fehlende Standortevaluation

Obwohl sich der Standort der Mobilfunkantenne in einer Gewerbezone befindet, gibt es in unmittelbarer Nachbarschaft des Standortes Wohnquartiere. Der Standort der geplanten Mobilfunkantenne befindet sich topografisch in einem Loch - die Ortsbezeichnung lautet entsprechend auch «im Loch». Für eine effiziente Sendeleistung ist der Standort daher völlig ungeeignet, was auf eine ungenügende Planung (es wurde nur die Zonenvereinbarkeit geprüft) zurück schliesst.

Eine Gesamtplanung für den 5G-Standard fehlt in den Baugesuchsunterlagen. Um die Voraussetzungen für ein funktionsfähiges 5G-Netz zu schaffen, müssen in der Gemeinde Münchenwiler zusätzliche Antennenstandorte installiert oder die Sendeleistung der geplante Mobilfunkanlage erhöht werden.

Die Mobilfunkanbieter haben sich mit der Vereinbarung vom 26.07.2013 über die Standortevaluation und –Koordination von Mobilfunkantennen verpflichtet, die Gemeinde Münchenwiler (und alle anderen Gemeinden, welche die Vereinbarung unterzeichnet haben) jährlich über den Stand der Netzplanung zu informieren. 

Alternative Standorte, welche sich in weiterer Entfernung zum Siedlungsgebiet und in höherer Lage befinden wurden nicht geprüft! Alternative Standorte existieren jedoch durchaus: So gibt es etwa 200 Meter östlich zum geplanten Standort, neben der Autobahn scheinbar bereits eine bestehende 3G/4G Mobilfunkantenne welche ausgebaut werden könnte. Die Berücksichtigung von Siedlungsgebieten sowie ein vorgängiger, konstruktiver Dialog mit den betroffenen Liegenschaftseigentümer muss unbedingt stattgefunden haben. Bestehende Antennenstandorte müssen berücksichtigt werden.

5. Nachteile für die Einsprecher

Höhere Sendeleistung als vermerkt
Wir behaupten, dass eine höhere Leistung als im Baugesuch vermerkt wird, künftig gestrahlt wird. Wie die Sendung von SRF Kassensturz vom 25. Mai 2021 zeigt (siehe Link). Kann die Sendeleistung variieren. Berücksichtigt wird lediglich ein Mittelwert und nicht mehr ein Spitzenwert wie bei herkömmlichen Antennen.

Wertverminderung von Liegenschaften
Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid 133 II 321, E. 4.3.4, festgehalten, dass Mobilfunkantennen bewirken können, dass Liegenschaften und Wohnungen schwerer verkäuflich oder vermietbar werden und Druck auf den Kaufpreis oder den Mietzins entsteht.

Das zeigt sich indirekt auch dadurch, dass der Mobilfunkantennenbetreiber dem Grundeigentümer des Antennenstandortes einen hohen Preis bezahlt, damit er seine Antenne stellen kann. Profitieren wird jedoch nur der Grundeigentümer, die Seelandtechnik AG – nicht die direkt betroffenen Liegenschaftseigner, welche eine Wertminderung in Kauf nehmen müssen.

6. Formelle Fehler in der Baubewilligung

Das vorliegend zu beurteilende Baugesuch ist jedoch mangelhaft und unvollständig. Es fehlen Angaben zum Betriebszustand, zu den Anlagegrenzwerten und zur messtechnischen Erfassung der beantragten Mobilfunkantenne.

7. Fehlende Bewilligungsvoraussetzungen

Fehlendes Qualitätssicherungssystem (QS-System) für adaptive Antennen
Die Kontrolle der Umsetzung der Auflagen in der Baubewilligung obliegt einzig und allein der Baupolizeibehörde. Der Kanton nimmt hier eine unterstützende Funktion ein, die Verantwortung liegt aber bei der Gemeinde. Es ist immer die Aufgabe der Gemeinde, die Erfüllung der Auflagen zu kontrollieren. Damit liegt die Verantwortung für die Kontrolle der Einhaltung der Grenzwerte bei der Gemeinde. Es ist denn auch die Gemeinde, welche die Auflagen wie Abnahmemessungen oder das QS-System verfügt. Die Gemeinden können jedoch nicht sicherstellen, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Daher sind die Voraussetzungen nicht erfüllt und die Baubewilligung kann nicht erteilt werden.

Fehlende Messverfahren bzw. Messmöglichkeiten
Seit Jahren forschen zahlreiche Unternehmen daran, Lösungen zur Messung von adaptiven Antennen zu finden. Doch sie scheitern daran, weil adaptive Antennen jede Millisekunde ihre Sendeleistung und Senderichtung ändern. Eine Lösung ist nicht in Sicht, adaptive Antennen werden auch in Zukunft nicht gemessen werden können. Daher ist die Baubewilligung zu verweigern.

Zukünftige Änderung ohne Baugesuch möglich
Unklar ist, ob künftige Änderungen der Sendeleistung der Antenne ohne Baugesuch (und Einsprachemöglichkeiten) möglich wird. Die Sendeleistung nimmt zu, die Strahlenbelastung für die Anwohner auch, dies alles, ohne dass wir davon etwas erfahren…

Auf Wunsch werden wir den Interessierten das Einsprachedokument (in der Entwurfsfassung) zur Verfügung stellen.

Initianten

Interessengemeinschaft IG Keine 5G Antenne in Münchenwiler
Michel Pellet
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Chronologie

Login zu den Dokumenten
(für Beteiligte am Beschwerdeverfahren)

 

14.12.2023
Verfügung Rechtsamt Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern:

Eine Schlussbemerkung eines Beschwerdegegners (Beat Bachmann) wurde am 27.09.2023 zugestellt.

Eine Schlussbemerkung des Beschwerdeführerin (Swisscom AG) wurde am 20.10.2023 eingegeben.

Die Parteianwältin des Beschwerdegegners (von Beat Bachmann) erhält die Gelegenheit bis am 23.12.2023 die Rechnungsaufwände einzureichen.

 

20.09.2023
Verfügung Rechtsamt Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern:

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis am 20.10.2013 Schlussbemerkungen zum Verfahren einzureichen.

 

14.07.2023
Verfügung Rechtsamt Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern:

Eingaben werden den Verfahrensbeteiligten zugestellt.

Die Gemeinde Münchenwiler wird gebeten, dem Rechtsamt das Baureglement in der Fassung des Mitwirkungsverfahrens zuzustellen.

 

28.04.2023
Beschwerdeantwort:

Wir bleiben dabei: der Bau einer Mobilfunkantenne am Standort «im Loch» ist nicht verträglich und verletzt geltendes Recht. Wir haben ein schutzwürdiges Interesse daran, dass die Bewilligung für die Erstellung der Antenne nicht erteilt wird.

Die Beschwerde der Swisscom wird vollumfänglich bestritten. Die Vereinbarungen über die Standortevaluation und –koordination wurde nicht eingehalten. Der geplante Standort für die Mobilfunkantenne ist ungeeignet. Die geplante Antenne ist nicht ortsbildverträglich.

 

29.03.2023 und 04.04.2023
Verfügung Rechtsamt Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern:

Eine Baubeschwerde von Swisscom ist bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) eingegangen.

Für die Beteiligung am Beschwerdeverfahren wird den Einsprechenden eine Frist von 30 Tagen zur Einreichung einer Beschwerdeantwort mit Antrag, Begründung, Nennung und Beilage von Beweismitteln gesetzt. Stillschweigen gilt als Verzicht auf die Beteiligung am weiteren Verfahren; die Einsprache gilt als zurückgezogen.

 

27.03.2023
Beschwerde von Swisscom zum Bauentscheid Regierungsstatthalteramt:

Swisscom fasst in der Beschwerde nochmalls alle bereits bekannten Argumente zusammen.

 

22.02.2023
Berichtigung Bauentscheid Regierungsstatthalteramt:

Berichtigung der Aufwandgebühren von der Gemeinde Münchenwiler, Verlängerung der Beschwerdefrist.

 

06.02.2023
Bauentscheid (Bauabschlag) Regierungsstatthalteramt:

Der Bauherrschaft wird für das Vorhaben die Baubewilligung verweigert und der Bauabschlag erteilt.

 

01.12.2022
Brief Michel Pellet an Regierungsstatthalteramt:

Wir halten an unserer Einsprache fest und bitten um einen wohlwollenden Entscheid.

14.11.2022
Verfügung Regierungsstatthalteramt:

Die Einsprechenden erhalten Gelegenheit, bis am 2. Dezember 2022 Schlussbemerkungen einzureichen oder allenfalls ihre Einsprache zurückzuziehen.

 

31.10.2022
Stellungnahme von Swisscom zur Stellungnahme von Gemeinde Münchenwiler:

Swisscom argumentiert über alternative Standorte und ersucht die vollumfängliche Abweisung der eingegangenen Einsprachen.

 

31.10.2022
Brief Michel Pellet an Regierungsstatthalteramt:

Die Visualisierung der Mobilfunkabdeckung von Swisscom zeigt, dass sich der geplante Antennenstandort lediglich am Rand einer Fläche mit ungenügender Netzabdeckung befindet, welche vorwiegend aus Landwirtschafts- und Waldzonen besteht, während die beim Antennenstandort umliegenden Wohnzonen bereits über eine genügende Netzabdeckung verfügen.

 

18.10.2022
Stellungnahme Gemeinde Münchenwiler zur Stellungnahme von Swisscom:

Die Gemeinde Münchenwiler nimmt Kenntnis von der Argumentation der Bauherrschaft, hält aber an ihrer Stellungnahme vom 7.10.2022 unverändert fest.

 

17.10.2022
Verfügung Regierungsstatthalteramt:

Die Einsprechenden erhalten Gelegenheit, sich bis am 31. Oktober 2022 zum Fachbericht der OLK sowie zu den Eingaben der Bauherrschaft und der Baupolizeibehörde Münchenwiler zu äussern.

 

10.10.2022
Stellungnahme von Swisscom zum Fachbericht der OLK:

Swisscom argumentiert für den geplanten Antennenstandort sowie gegen den Fachbericht OLK und ersucht die vollumfängliche Abweisung der eingegangenen Einsprachen.

 

07.10.2022
Stellungnahme Gemeinde Münchenwiler zum Fachbericht der OLK:

Die Gemeinde Münchenwiler stellt Antrag zur Nachforderung der Standortevaluation, bzw. auf die Erteilung des Bauabschlags sofern Swisscom auf die Standortevaluation verzichtet.

 

30.08.2022
Fachbericht OLK:

Aus Sicht der OLK ist der geplante Sandort für die Mobilfunkanlage nicht ortsbildverträglich und daher nicht bewilligungsfähig.

 

10.08.2022
Verfügung Regierungsstatthalteramt:

Aufgrund des Gesuchs der Kantonalen Kommission zur Pflege oder Orts- und Landschaftsbilder OLK wird eine Fristverlängerung bis zum 5. September 2022 gewährt.

 

21.07.2022
Brief Michel Pellet an Regierungsstatthalteramt:

Aufforderung mit verschiedenen Begründungen, dass Swisscom mit Gemeinde Münchenwiler und den Einsprechenden einen geeigneten Antennenstandort gefunden werden soll.

 

30.06.2022
Stellungnahme Swisscom zur Standortevaluation:

Swisscom bedauert, dass die Abmachungen in der Vereinbarung betreffend Dialogmodell gegenüber der Gemeinde Münchenwiler nicht eingehalten und umgesetzt wurden. Es wird auf eine Standortevaluation verzichtet, da der geplante Standort die einzige Gewerbezone in der Gemeinde sei.
(Anmerkung IG: Das stimmt nicht, es gibt mehrere Gewerbezonen innerhalb der Gemeinde.)


28.06.2022

Verfügung Regierungsstatthalteramt:

  1. Die Bauherrschaft wird aufgefordert, bis am 28. Juli 2022 zum Antrag der Baupolizeibehörde Münchenwiler Stellung zu nehmen, bzw. eine Standortevaluation einzureichen.

  2. Die Kantonale Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder wird gebeten, bis am 28. Juli 2022 einen Fachbericht einzureichen.

 

15.06.2022
Stellungnahme Gemeinde Münchenwiler.
Die Baupolizeibehörde beantragt dem Regierungsstatthalteramt:

  1. Bei der Bauherrschaft ist eine Standortevaluation nachzufordern, ebenfalls hat sie zu den von den Einsprechenden vorgebrachten Alternativstandorten Stellung zu nehmen.

  2. Über den Beizug der Kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder hat die Leitbehörde zu entscheiden.

  3. Bezogen auf die weiteren Rügen sind die Einsprachen abzuweisen, da sie im öffentlich-rechtlichen Sinne nicht begründet sind.

 

02.06.2022
Stellungnahme Swisscom AG:

Die Gesuchstellerin ist überzeugt, dass sich das Projekt an einer idealen Lage befindet, um die angestrebte Abedeckungs-, Kapazitäts- und Qualitätsverbesserung für das zu versorgende Gebiet sicherzustellen, dass die Anlage auf die Interessen der Gemeinde und Nachbarn gebührend Rücksicht nimmt und durch die Versorgung mit Mobilfunk einem öffentlichen Interesse besteht. Die Vorschriften und Grenzwerte werden dauernd überprüft und somit eingehalten, so dass damit auf die gesundheitlichen Bedenken der Einsprecher in adäquater Art und Weise eingegangen wird.

Swisscom AG ersucht das Regierungsstatthalteramt die eingegangenen Einsprachen vollumfänglich abzuweisen und die Baubewilligung zu erteilen.

01.06.2022
Stellungnahme Amt für Umwelt und Energie, Abteilung Immissionsschutz:

Die Beurteilung ergab, dass die Anlage die Bestimmungen der NISV vollständig erfüllt und mit Auflagen bewilligungsfähig ist. Es ergeben sich aus der Beschwerde keine neuen Erkenntnisse, welche eine Anpassung oder Ergänzung des Fachberichts vom 24. Februar 2022 erforderlich machen würde.

03.06.2022
Antwort Gemeinde Münchenwiler an Michel Pellet betreffend den Anträgen vom 13.05.2022

  1. Die Swisscom (Schweiz) AG, hat die Gemeinde Münchenwiler im Rahmen der Vereinbarung über die Standortevaluation und –koordination von Mobilfunkantennen vorgängig zum Baugesuch informiert, dass keine Änderung (d.h. keine neue Antenne) auf dem Gemeindegebiet geplant ist. Ein Baugesuch für eine neue Mobilfunkantenne wurde später trotzdem eingereicht. Die Gemeinde bedauert diese mangelhafte Information seitens der Swisscom (Schweiz) AG.

  2. Die Gemeinde Münchenwiler wird nun während des laufenden Baubewilligungsverfahrens von der Swisscom (Schweiz) AG eine umfassende Standortevaluation einfordern und eine umfassende Interessensabwägung durchführen. Diese Standortevaluation wird im laufenden Baubewilligungsverfahren verlangt.

  3. Ein Antrag auf Sistierung des laufenden Baubewilligungsverfahrens wird von Seite Gemeinde Münchenwiler als nicht zielführend betrachtet. Dies sei nicht möglich, da die Leitbehörde das Regierungsstatthalteramt sei und nicht die Gemeinde.


13.05.2022
Brief Michel Pellet an Gemeinde Münchenwiler mit Antrag zu Handen Gemeinderat:

  1. Antrag auf Sistierung des aktuell laufenden Baubewilligungsverfahren zur Sicherstellung der Netzplanung gemäss der Vereinbarung über die
    Standortevaluation und -koordination von Mobilfunkantennen. Dies sei zu erwägen, weil der Standort der Anlage nicht ausreichend evaluiert wurde.

  2. Antrag auf Prüfung von verschiedene Standorte für mögliche Antennen. Darunter sind auch die von den Einsprechern vorgeschlagenen Standorte zu prüfen. Baugesuche für Mobilfunkantennen werden erst nach einem Standortentscheid seitens der Gemeinde genehmigt.


12.05.2022
Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Münchenwiler.
Information betreffend dem Ausbau von Mobilfunkantennen innerhalb der Gemeinde.


03.05.2022

Verfügung Regierungsstatthalteramt:
Die Rechtsbegehren wurden an Bauherrschaft, Projektverfasserin und Gemeinde Münchenwiler zur Stellungnahme weitergeleitet.


20.04.2022

Einreichung Sammeleinsprache mit 70 Unterschriften


16.04.2022

Brief Michel Pellet an Gemeinde Münchenwiler mit Antrag zur Ordentlichen Versammlung der Einwohnergemeinde vom 12. Mai 2022

  1. Antrag um öffentliche Stellungnahme/Information betreffend der Vereinbarung über die Standortevaluation und -koordination von Mobilfunkantennen, welche die Gemeinde Münchenwiler am 26. Juli 2013 mitunterzeichnet hat.

  2. Antrag um öffentliche Information über die weitere Planung betreffend dem Ausbau von Mobilfunkanlagen innerhalb der Gemeinde und inwiefern die Bevölkerung an dieser Planung eine Möglichkeit zur Mitwirkung innehat.


25.03.2022

Verteilung Info-Flyer innerhalb Einspracheperimeter


24.03.2022

Publikation Baugesuch in Anzeiger Region Laupen